Ausschreibungen – unsere Dienstleistungen
Wir beraten und unterstützen:
öffentliche Auftraggeber
– EU-weite Ausschreibung nach dem BVergG (Bundesvergabegesetz)
– Österreich-weite Ausschreibung nach dem BVergG
private Auftraggeber
Bei:
- Der Auswahl des optimalen Ausschreibungs-Verfahrens.
- Dem Planen der Ausschreibung.
- Der Wahl der optimalen Bewertungs-Kriterien.
- Dem Verfassen der korrekten Ausschreibung.
- Der ordnungsgemäßen Publikation in den vorgeschriebenen Medien
- Dem korrekten Durchführen der Ausschreibung.
- Dem Auswerten und Evaluieren der Angebote.
- Dem vorgeschriebenen Dokumentieren der Entscheidung.
- Der Information des Bestbieters und der Absage an die anderen Bieter.
- Der Publikation und der Vergabedokumentation.
Welche Ausschreibungen:
- Offenes Verfahren*
- Nicht offenes Verfahren ** mit Bekanntmachung
Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung
- Verhandlungsverfahren ** (zweistufig) mit Bekanntmachung Verhandlungsverfahren (zweistufig) ohne Bekanntmachung
- Unter besonderen Bedingungen gibt es auch Verfahren in Form eines/einer
- Rahmenvereinbarung (eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung),
- dynamischen Beschaffungssystems ,
- wettbewerblichen Dialogs ,
- Direktvergabe ,
- Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung oder
- elektronischen Auktion (in Kombination mit anderen Verfahren).
Unsere Spezialgebiete:
- Dienstleistungen – aller Art
- Beratungsleistungen (Unternehmensberatung Rechts und Versicherungsdienstleistungen)
- Catering, und mehr!
- IT Dienstleistungen
- Netzwerk- & Fehler-Management, inkl. Help Desk
- Software & ERP-Systemauswahl
- Software & ERP-Programmierung, -Customizing & -Implementierung
- und noch vieles mehr!
- Beratungsleistungen (Unternehmensberatung, Rechts- und Versicherungsdienstleistungen)
- => keine Bau-Ausschreibungen!
- Agenturleistungen (Marketing, Kommunikation, Werbung, etc.)
- infrastrukturelle Dienstleistungen
- Gebäudereinigung & -management
- Facility- & Real Estate Management
- Wäschereileistungen
Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung (seit über 25 Jahren!) und gewinnen Sie!
imc-Ausschreibungsberatung – „from Experts – for Experts“
* Bei einem offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
** Nicht offene Verfahren mit Bekanntmachung bzw. Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung sind zweistufige Vergabeverfahren, d.h. Interessenten und Interessentinnen werden vor der eigentlichen Ausschreibung zur Abgabe von Anträgen zur Teilnahme am Vergabeverfahren aufgefordert (Bieterauswahl). Nach der Bieterauswahl erfolgen die eigentliche Ausschreibung des Auftrages und die Legung von Angeboten.